Zum Inhalt springen

Statuten

  1. Name und Sitz 

Unter dem Namen „Oberwalliser Orts- und Flurnamenbuch“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am Wohnsitz des Präsidenten.

 2. Zweck 

Der Verein bezweckt 
a)   die Förderung der Herausgabe des Oberwalliser Orts- und Flurnamenbuches innert nützlicher Frist,
b)   die Pflege und Äufnung der dazugehörenden Datenbank,
c)   die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit für die Oberwalliser Namenswelt durch Vorträge, Artikel, Publikationen, Tagungsbeiträge und dgl. und
d)   finanzielle Unterstützung dieser Bestrebungen.

3. Mittel 

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.
Zusätzlich unterstützen die Vereinsmitglieder durch persönliche Mitarbeit den Vereinszweck.
Der Verein versucht zudem, Mittel Dritter zu erhalten.

4. Mitgliedschaft 

Mitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat. 
Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten/die Präsidentin zur richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft 

Die Mitgliedschaft erlischt 
a)     bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod 
b)     bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung 

6. Austritt und Ausschluss 

Ein Vereinsaustritt ist möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten/die Präsidentin gerichtet werden. 
Ein Mitglied kann jederzeit aus wichtigen Gründen aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen. 

7. Organe des Vereins 

Die Organe des Vereins sind: 
a) die Generalversammlung 
b) der Vorstand 
c) die Rechnungsrevisoren 

8. Die Generalversammlung 

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich im Frühjahr statt. 
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder drei Wochen im Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. 

Die Generalversammlung hat folgende Aufgaben: 
a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren 
b) Festsetzung und Änderung der Statuten 
c) Abnahme der Jahresrechung und des Revisorenberichtes 
d) Beschluss über das Jahresbudget 
e) Festsetzung des Mitgliederbeitrages 
f) Behandlung der Ausschlussrekurse 

An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. 

9. Der Vorstand 

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, nämlich dem Präsidenten/der Präsidentin, dem Aktuar und dem Kassier. 
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte. 

10. Die Revisoren 

Die Generalversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen. 

11. Unterschrift 

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.